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Regelungen

Weihnachten

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Der Unterricht findet am letzten Schultag vor den Ferien stundenplanmäßig statt.


Karneval

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Unterricht am Altweiberdonnerstag (in Köln heißt das Weiberfastnacht)

In Absprache mit dem Jugendamt der Stadt Monheim und sämtlichen Leitungen der weiterführenden Schulen wird am Altweiberdonnerstag der Unterricht bis einschl. der 6. Stunde, d. h. bis 13.30 Uhr, durchgeführt.
In den Jahrgängen 8 - 10 wird die 7. in die 6. Unterrichtsstunde vorgezogen.

Für die Jahrgänge 5 gilt folgende Regelung:

In der 6. Unterrichtsstunde werden die Vorbereitungen zur Teilnahme an der Karnevalsparty, wie Kostümieren und Schminken in den einzelnen Klassen vorgenommen. Um 13.15 Uhr kann die Mensa betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Karnevalsparty teilnehmen, werden um 13.15 Uhr entlassen.

Ostern

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Der Unterricht findet am letzten Schultag vor den Ferien stundenplanmäßig statt.


Sommer

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Allgemeine Regelungen zum Schuljahresende


Voraussetzungen:
  1. Der letzte Schultag ist ein Mittwoch
  2. In der vorletzten Woche findet eine Projektwoche statt
  3. Am Dienstag vor der Zeugnisausgabe findet ein Sportfest statt
Klassenräume

Zwei Tage vor dem Ende des Schuljahres in der 8. und 9. Stunde müssen die Klassenräume übergabefertig hergerichtet werden.
Dazu gehört:
  • Ggf. Demontage von Wandregalen
  • Dübellöcher verschließen
  • Ausräumen (Sperrmüll in die Container entsorgen bzw. Sperrmüllabfuhr rechtzeitig bestellen)
  • Bilder u. ä. m. abmachen
Die Räume sollen in einen neutralen Zustand versetzt werden, der es den übernehmenden Klassen erlaubt, sich ihre Klasse einzurichten und zu gestalten.

Wiederholer

9. Jgs:
  • Die Wiederholer des 9. Jahrgangs erhalten ihr Zeugnis am vorletzten Schultag durch die Klassenleitung.
  • Wenn am Dienstag ein Sportfest stattfindet, erhalten sie ihr Zeugnis am Montag um 12:40 Uhr. Ihre Teilnahme am Sportfest ist dann freiwillig.
  • Die Abgänger des 9. Jahrgangs erhalten ihr Zeugnis am Freitag vor der ProWo in einem angemessenen Rahmen und zu einem individuell festzulegenden Zeitpunkt während des Unterrichts durch die Klassenleitung.
10. Jgs:
  • Die 10er Wiederholer besuchen den Unterricht des 9. Jahrgangs bis zum letzten Schultag.
  • Außerdem wenden sie sich an die Organisatoren der ProWo und verabreden die Teilnahme an einem Projekt.
  • Am letzten Schultag erhalten sie ihr Zeugnis von den Klassenlehrern ihrer 10. Klasse zusammen mit den GO - Schülerinnen und Schülern.

Beurlaubungen

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Beurlaubungen

sind im Zusammenhang mit den Ferien grundsätzlich nicht erlaubt.
Über Beurlaubungsanträge entscheidet der Schulleiter.