Regelungen |
Weihnachten |
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Der Unterricht findet am letzten Schultag vor den Ferien stundenplanmäßig statt. |
Karneval |
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Unterricht am Altweiberdonnerstag (in Köln heißt das Weiberfastnacht)In Absprache mit dem Jugendamt der Stadt Monheim und sämtlichen Leitungen der weiterführenden Schulen wird am Altweiberdonnerstag der Unterricht bis einschl. der 6. Stunde, d. h. bis 13.30 Uhr, durchgeführt.In den Jahrgängen 8 - 10 wird die 7. in die 6. Unterrichtsstunde vorgezogen. Für die Jahrgänge 5 gilt folgende Regelung:In der 6. Unterrichtsstunde werden die Vorbereitungen zur Teilnahme an der Karnevalsparty, wie Kostümieren und Schminken in den einzelnen Klassen vorgenommen. Um 13.15 Uhr kann die Mensa betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Karnevalsparty teilnehmen, werden um 13.15 Uhr entlassen. |
Ostern |
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Der Unterricht findet am letzten Schultag vor den Ferien stundenplanmäßig statt. |
Sommer |
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Allgemeine Regelungen zum SchuljahresendeVoraussetzungen:
Zwei Tage vor dem Ende des Schuljahres in der 8. und 9. Stunde müssen die Klassenräume übergabefertig hergerichtet werden. Dazu gehört:
Wiederholer 9. Jgs:
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Beurlaubungen |
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Beurlaubungensind im Zusammenhang mit den Ferien grundsätzlich nicht erlaubt.Über Beurlaubungsanträge entscheidet der Schulleiter. |